Shop Leasing

Leasen statt kaufen

Einen Online Shop clever finanzieren.

Unser Leasing Partner die MMV-Leasing macht es möglich.

Unternehmen leasen heutzutage Autos, Drucker, Möbel und Computer. Dass aber auch Online Shops geleast werden können, wissen bislang nur wenige.

Bei unserem Partner, der MMV-Leasing GmbH, werden dem Kunden mit dem „Software-Nutzungsvertrag“ und dem „Software-Leasing-Vertrag“ sogar zwei Alternativen geboten.

Wissenswertes zu MMV-Software-Leasing

  1. Durch den Software-Nutzungsvertrag ist die Möglichkeit der Finanzierung reiner Software auch ohne Hardware geschaffen.
  2. Die MMV Leasing bietet diese Finanzierungsform nicht nur für Standard-, sondern auch für Individual-Software, also z. B. Online Shops.
  3. Der Software-Nutzungsvertrag bedeutet für Sie:
    – Sie investieren ohne Kapitaleinsatz
    – Sie schonen Ihre Liquidität
    – Ihr Eigenkapital, ihre Kreditlinie und ihre bankmäßigen Sicherheiten bleiben unberührt.
  4. Durch eine konstante, fest vereinbarte monatliche Nutzungsgebühr über die gesamte Laufzeit sind Sie unabhängig von Zinssteigerungen und haben eine klare Planungs- und Kostengrundlage, z.B. für innerbetriebliche Kalkulationen oder Budgets.
  5. Die Lizenzgebühr für die Software ist nicht auf einmal fällig, sondern verteilt sich über den Nutzungszeitraum. Aufgrund des parallelen Verlaufs der vertraglich vereinbarten Raten und dem Ertrag / Nutzen aus dem Software-Einsatz können die monatlichen Nutzungsgebühren aus dem laufenden Ertrag bezahlt werden.
    (Grundsatz: „Pay as you earn“)
  6. Die Vertragslaufzeit kann individuell zwischen 24 und 60 Monaten gestaltet werden.
  7. Nach ordnungsgemäßer Zahlung der vereinbarten Raten wird dem Kunden am Vertragsende entschädigungslos das unbefristete Nutzungsrecht an der Software eingeräumt.
  8. Auf veränderte Marktverhältnisse kann sofort flexibel mit Neuanschaffungen im Software-Bereich reagiert werden. Man muss nicht warten, bis beispielsweise Rücklagen aus Gewinnen eine Investition zulassen.

Mögliche Finanzierungsarten.

Software-Nutzungsvertrag
Sie aktivieren den Online Shop als immaterielles Wirtschaftsgut im Anlagevermögen Ihrer Bilanz. Die Abschreibung der Software obliegt Ihnen. Die Mehrwertsteuer auf die gesamten Software-Nutzungsraten wird mit der ersten Rate fällig. Nach Vertragsablauf geht der Eigentum des Shops auf Sie über. Sie schonen Ihre Liquidität und haben eine klare Kalkulationsgrundlage über die gesamte Vertragslaufzeit.

Software-Leasing-Vertrag
Eine klare Kalkulationsgrundlage und Liquiditätsschonung bietet auch der Software-Leasing-Vertrag. Hinzu kommt jedoch der Vorteil, dass Sie bilanzneutral investieren können.

Software die bar gekauft wird, wird in Ihrer Bilanz als nicht werthaltiges Anlagevermögen eingestuft. Dies wirkt sich negativ auf die Eigenkapitalquote aus. Leasing lässt die hierfür verantwortlichen Bilanzkennzahlen unberührt.

Dienstleistungen, die in Leasing-, Softwarenutzungs- und Mietkaufverträge eingerechnet werden können:

  • Einweisung/Beratungsdienstleistung, die im direkten Zusammenhang mit der Inbetriebnahme steht
  • Beratung/Dienstleistung für Software-Erstellung vor Betriebsbereitschaft
  • Datenübernahme
  • Probebetrieb
  • Erstellung eines Pflichtenheftes für Software
  • Implementierungs- und Parametrierungskosten
  • Installationsaufwendungen, u.a. auch Anfahrt und Technikerstunden, die im direkten Zusammenhang mit der Lieferung stehen
  • Verkabelung (Kabel, Dose, Kabelschiene, etc.)
  • Kabelschrank
  • Transportkosten, Verpackungskosten
  • Erstausstattung von Büromaschinen mit Toner und Papier

Beratungsdienstleistungen sind mit der objektiven Betriebsbereitschaft des Systems abgeschlossen und bis zu diesem Zeitpunkt Teil der Anschaffungskosten.

Wartungs-, Support- und Schulungskosten sowie laufende Verbrauchsmaterialien sind nicht leasingfähig und können daher nicht eingerechnet werden!

Situation am Vertragsende

Standardverträge
Die MMV bietet Ihnen ca. 4 Monate vor Ablauf die Objekte zum Rückkauf an.

Voraussetzungen:

  • Vollständige Erfüllung des Vertrages

Auflösbare Verträge A und SLA
Bei diesen Vertragstypen ist es notwendig, dass der Leasing-Nehmer fristgerecht zum Ablauf der kalkulatorischen Laufzeit ein Auflösungsbegehren gestellt hat. Im Übrigen gelten die gleichen Voraussetzungen wie unter Standardverträgen.

Rückkaufangebot
Die Höhe des Rückkaufangebotes beträgt 5% vom ursprünglichen Nettoanschaffungswert des Leasing-Objektes zzgl. MwSt.

Kontaktieren Sie uns. Wir kalkulieren gerne auch Ihr Projekt.